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,,Schutz für Ihre Familie - ein Leben lang."

 Christian Jansen

1. Zahlen, Daten und Fakten zu Pflege

Wissen Sie wie hoch Ihre eigene Pflegewahrscheinlichkeit ist, was Pflege kostet, wer, wie und wo gepflegt wird? Ich verrate es Ihnen. Der medizinische Fortschritt hält uns immer länger am Leben und damit steigt das Risiko einer Pflegebedürftigkeit erheblich.

Pflege trifft 76% Frauen und 60% Männer
Pflege trifft 76% Frauen und 60% Männer
Pflege kostet im Schnitt 80.000€ und mehr aus eigener Tasche
Pflege kostet im Schnitt 80.000€ und mehr aus eigener Tasche
Zahl Pflegebedürftiger 2022: 5.2 Mio., 2018: 3.9 Mio., 2016: 2.9 Mio.
Zahl Pflegebedürftiger 2022: 5.2 Mio., 2018: 3.9 Mio., 2016: 2.9 Mio.
83% der Pflegebedürftigen werden zuhause gepflegt
83% der Pflegebedürftigen werden zuhause gepflegt
Pflege dauert im Schnitt 6,7 Jahre
Pflege dauert im Schnitt 6,7 Jahre

2. Wieso nur ein Pflegeschutz-Konzept einen Sinn ergibt

Pflegeschutz, muss wie anderer Versicherungsschutz auch, einen Sinn ergeben. Es geht bei Versicherungen nicht darum, diese blind nebeneinander zu platzieren, sondern diese aufeinander abzustimmen, sowie es Ihre aktuelle und zukünftige Lebenssituation es verlangt. Alles muss zusammenpassen. Und das stellen wir mit diesem Pflege-Beratungskonzept sicher. Wir ermitteln zuerst einen Bedarf und ich biete Ihnen dazu eine passende Lösung. Wenn sich aus unserem Gespräch heraus kein Handlungsbedarf ergibt, dann macht es keinen Sinn, eine zusätzliche Pflegeversicherung abzuschließen. Ganz einfach.

3. Wie läuft die Konzeptberatung ab?

Schritt 1

Ich berate Sie kostenlos und unverbindlich in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder in einer Online-Videoberatung. Wir besprechen Ihre bestehende Vorsorge und Ihre persönlichen Wünsche im Pflegefall.

Schritt 2

Nach unserem Gespräch erstelle ich ein auf Sie persönlich abgestimmtes Pflegeschutz-Konzept mit den dazugehörigen Versicherungen.

Schritt 3

Die Angebots-besprechung. Ich erkläre Ihnen die Details meines Angebotes und kläre mit Ihnen alle offenen Fragen komplett kostenlos und unverbindlich. Danach gebe ich Ihnen die Möglichkeit, sich alles in Ruhe zu überlegen und ggf. mit Ihrem Partner zu besprechen.

Schritt 4

Die Nachbesprechung. Ich werde mich, falls Sie sich nicht innerhalb einer Woche bei mir melden, nach dem Stand Ihrer Überlegungen erkundigen. Die Entscheidung, ob Sie sich versichern oder nicht, liegt ganz bei Ihnen.

Mir ist es sehr wichtig, Sie so gut zu informieren, dass Sie selber eine vernünftige Entscheidung treffen können. Sollten Sie sich für ein Produkt entscheiden, dann begleite ich Sie durch den Antragsprozess, biete über die gesamte Vertragslaufzeit Beratungen und Service. Besonders im Schadenfall begleite ich Sie durch den kompletten Prozess. Als Versicherungs-MAKLER bin ich auf Ihrer Seite! 

4. Ist eine Pflegeschutz-Beratung etwas für mich?

Wie viele andere Interessenten, fragen auch Sie sich vielleicht, ob eine solche Beratung etwas für Sie ist.


Haben Sie sich schon einmal EINE der folgenden Fragen gestellt...


  • Was passiert eigentlich, wenn ich meine Pflegekosten nicht bezahlen kann?
  • Müssen meine Kinder für meine Pflegekosten aufkommen?
  • Kann ich meine Immobilie im Pflegefall vor dem Sozialamt schützen?
  • Brauche ich eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung?
  • Kann ich mein Vermögen im Pflegefall schützen?


... wenn JA, dann sollten Sie direkt handeln und eine kostenlose Beratung buchen.

5. Fragen & Antworten zur privaten Pflegeversicherung

In meinen täglichen Kundengesprächen werden vom Interessenten immer einige Fragen gestellt. Die häufigsten Fragen und Antworten zur privaten Pflegeversicherung finden Sie auf der nächsten Seite.

6. Warum Pflegeschutz so wichtig ist

Mit Pflegebedürftigkeit bringen wir häufig direkt Bettlägerigkeit in Verbindung, doch darum geht es in vielen Fällen gar nicht. Wir haben jährlich über 330.000 Demenz Neuerkrankungen in Deutschland. Häufig sogar früh beginnende Demenzen im Alter von 50 Jahren und früher. Schlaganfälle sind ebenfalls ein häufiger Grund, dass ein Mensch fremde Hilfe benötigt. Teilweise geht es um alltägliche Dinge, die plötzlich zum Problem werden. Angehörige sind nicht rund um die Uhr zur Stelle, um zu helfen. Auch schwere Erkrankungen können dazu führen, dass man Pflegebedürftig/ Hilfsbedürftig wird.

Was beinhaltet ein Plan-B für den Pflegefall? In jedem Fall eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und wenn eine finanzielle Lücke besteht, auch eine private Pflegeabsicherung in Form einer Pflege-Tagegeld, einer Pflegerenten oder einer Pflegekostenabsicherung.

7. Christian Jansen Pflegechutz in den Medien

Um zum entsprechenden Artikel zu gelangen, klicken Sie bitte auf das Bild. Leiten Sie den Artikel gerne an Bekannte und Familienangehörige weiter. Auf Anfrage schicke ich Ihnen den Artikel gerne im PDF Format. Meine Artikel und Interviews wurden in den Fachzeitschriften AssCompact und ProContra Online veröffentlicht. 

Pflege_aktiv_in_der_Beratung_ansprechen_Christian_Jansen_Versicherungs
Langfristig_Altersrückstellungen_in_Pflegeversicherung_Christian_Janse
Vermittler_sollten_Pflegeschutz_in_der_Beratung_ansprechen_Christian_J

8.Spartipps zur privaten Pflegeversicherung

Sie möchten gerne rechtzeitig für den Pflegefall vorsorgen, können sich aber mit den Beiträgen nicht anfreunden? Sie wollen Ihre Pflegeversicherung aufgrund Beitragserhöhung kündigen? Ich zeige Ihnen die wichtigsten Lösungen kostenlos auf.

9. Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung sinnvoll?

Unerlässlich und fest verbunden mit der Pflegeabsicherung ist die Betreuungsverfügung im Pflegefall. Auch die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind für eine vernünftige Pflegevorsorge unerlässlich. Sie müssen sich heute um die Belange und Wünsche in der Zukunft kümmern. Behalten Sie Ihre Würde im Pflegefall. Gerade die Selbstbestimmung bei Pflegebedürftigen ist häufig gar nicht mehr vorhanden. Sollten Sie Ihre Entscheidungen nicht mehr allein treffen können, dann entscheidet häufig das Gericht über den zu Pflegenden. Ohne eine Betreuungsverfügung kann sogar ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden, der über die Belange des zu Pflegenden entscheidet. Auch bei verheirateten Ehepaaren entscheidet das Gericht über den Kopf des Partners und Angehörigen hinweg. Selbst bei Ehepaaren kann ggf. nicht mehr uneingeschränkt aufs Gemeinschaftskonto zugegriffen werden, da die Pflegekosten laut Gesetz Vorrang haben. Sie müssen als Ehepartner jährlich einen Rechenschaftsbericht ablegen und Ihre Ausgaben kontrollieren lassen. Schützen Sie Ihre Würde sowie Ihre Familie und schließen Sie am besten sofort eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung online ab. Sollten Sie Eigenheimbesitzer/in sein, dann empfehle ich eine Beratung bei einem Notar.

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