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Neuerungen


Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020


Das Entlastungsgesetz für Angehörige startet zum 01.01.2020

Der Bundesrat stimmte am 29. November 2019 dem neuen Gesetz zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger zu.

Das neue Gesetz beinhaltet folgende Änderungen:


Unterhaltspflicht greift erst ab einen Jahreseinkommen von 100.000€

Kinder von pflegebedürftigen Eltern werden in Zukunft nur noch ab einen Jahres-Bruttoeinkommen von 100.000€ zur Kasse gebeten. Bisher wurden die Kinder bereits ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1800€ zur Unterhaltszahlung für die Eltern herangezogen. Auch Eltern von volljährigen, pflegebedürftigen Kindern werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000€ belangt. Durch diese Änderung wird der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe eingeschränkt.


Es gibt eine neue Vermutungsregel um die Bürokratie zu minimieren

Es müssen in Zukunft nur noch Einkommen von Angehörigen offengelegt werden, wenn die Vermutung besteht, dass ein Einkommen über der Einkommensgrenze von 100.000€ Brutto im Jahr verdient wird.


Ziel ist die Entlastung der jüngeren Generation und Unterstützung der älteren Generation

Die bisherige Rechtslage in Deutschland: Konnten Pflegebedürftige selber nicht für Ihre Pflegekosten aufkommen, wurden  die volljährigen Angehörigen wie z.B. Kinder zur Unterhaltszahlung an die Eltern verpflichtet. Dieses neue Prinzip der Entlastung gleicht der Entlastungsregelungen der Grundsicherung im Alter und der Erwerbsminderung.